Kostenübernahme
Welche Möglichkeiten bestehen?
Für beihilfeberechtigte Beamte oder für freiwillig Versicherte stehen die Chancen günstiger.
Auch für Privatversicherte kann - je nach Leistungskatalog des Versicherers - die Kostenübernahme ganz oder anteilig abgedeckt sein.
Für Versicherte gesetzlicher Krankenkassen ist es immer Sache der Patienten zu prüfen, ob sie Ansprüche geltend machen und durchsetzen können. Die Leistungskataloge einiger Versicherungsunternehmen sind mittlerweile kulanter geworden. Es lohnt sich, die Versicherer zu vergleichen und zu erwägen, ob sich ein Krankenkassenwechsel lohnt.
Selbstverständlich werden Zusatzversicherungen angeboten, die das Leistungsspektrum von Heilpraktikern abdecken.
Grundsätzlich kann ich meine Leistungen nur auf Selbstzahlerbasis anbieten. Das heißt in jedem Fall, dass ich als Therapeutin Ihnen als Patientin oder Patient eine Rechnung auf Basis des individuellen Behandlungsvertrages gem. § 630a BGB stelle. Über die Höhe der Kosten erhalten Sie eindeutige Auskunft und selbstverständlich einen schriftlichen Nachweis.
Ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung besteht leider nicht. Das finde ich ebenso bedauerlich wie Sie. Einen kleinen Trost gibt es aber dabei: Ihre Behandlung bei mir kann anonym bleiben. Es erfolgen keine Meldungen an Ämter, Behörden oder Versicherungen.
Psychologische Beratungsleistungen sind keine Gesundheitsleistungen. Hier besteht leider keine Möglichkeit zur Übernahme der Kosten - auch wenn eine erfolgreiche Beratung durchaus im Sinne einer Prävention gesundheitlich relevant sein kann.